die Presse - Olivia auf Intensivstation, Zustand stabilisiert sich

die Presse, 31.07.1995

zeitungsartikel

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Olivia auf Intensivstation
Zustand stabilisiert sich


Helmut Pilhar, Vater der krebskranken Olivia, beschwert sich, daß seine Frau ihre Tochter nur zweimal drei Stunden täglich im Wiener AKH besuchen darf.

VON HEINZ MÜLLER

WIEN. „Es geht Olivia den Umständen. entsprechend gut, ihr Zustand stabilisiert sich.“ Heinz Zimper, Vormund des sechsjährigen Mädchens, zeigte sich am Sonntag mit dem medizinischen Zustand des krebskranken Kindes zufrieden, nicht jedoch mit der emotionalen Seite des Dramas: „Mir wäre lieber gewesen, wenn die Eltern eingelenkt hätten.“ Olivia Pilhar war am Samstag in die Intensivstation der Universitätskinderklinik im Wiener AKH überstellt worden, nachdem Ärzte, Vormund und Jugendrichter eine Chemotherapie angeordnet hatten.

Olivias Mutter Erika, die sich Samstag früh tränenreich von ihrer Tochter verabschiedet hatte, besucht ihre Tochter nun doch regelmäßig. „Die Mutterliebe hat Gott sei Dank doch gesiegt“, meinte Zimper zur „Presse“. Eine dauernde Anwesenheit der Mutter auf der Intensivstation sei aber nicht möglich.

Das Mädchen wird mit Bluttransfusionen und Infusionen aufgepäppelt, dann wird der mittlerweile 4,2 Kilo schwere Tumor im Bauchraum mit einer Chemotherapie bekämpft. Zimper äußerte übrigens Verständnis für Olivias Vater: „Der Mann ist drei Monate einer Idee nachgelaufen. Es ist unmöglich, daß er den Schalter von einem Tag auf den anderen umlegt.“

Helmut Pilhar, weiterhin in Kontakt mit dem deutschen Heiler Ryke Geerd Hamer, hält nach eigenen Angaben an seinem am Samstag begonnenen Hungerstreik fest. Der Vater des Mädchens will nicht einsehen, daß seine Frau die Tochter „nur zweimal drei Stunden am Tag“ sehen darf: „Warum ist sie überhaupt auf der Intensivstation, wenn die Ärzte sagen, daß der Zustand nicht lebensbedrohlich ist?“ Helmut Pilhar darf, so sagte er gestern der „Presse“, seine Tochter nicht besuchen: „Ein Polizist hat mir gedroht, daß ich verhaftet werde, wenn ich im AKH erscheine. Man befürchtet, ich würde dort randalieren.“



„Herr Doktor: Wie handhaben Sie die ärztliche Schweigepflicht?“

Der Fall der kleinen Olivia und die andauernden öffentlichen Diagnosen zeigen das Problem der vielzitierten ärztlichen Schweigepflicht auf. „Die Presse“ befragte dazu stichprobenartig einige Ärzte und den Wiener Patientenanwalt.

VON STEFAN SCHÖFFL


Dr. Werner Vogt, Oberarzt am Wiener Lorenz-Böhler-Spital, gehört zu den „kritischen“ Ärzten.

„Ohne Einverständnis des Patienten gebe ich keinerlei Auskunft an andere Personen“, legt Vogt seine prinzipielle Linie fest. „Auch nicht telephonisch, das wird bei uns im ganzen Haus so gehandhabt.“

Eine allgemeine Auskunft - ob jemand beispielsweise noch lebt – „also das ist kein Geheimnis“, meint der Arzt. „Aber für alles weitere muß der Betreffende, der die Auskunft erhalten darf, ins Spital persönlich reinkommen. Und dem Ehepartner geben wir selbstverständlich Auskunft.“

Zugeknöpft zeigt sich Vogt, sollte sich etwa bei einer Untersuchung herausstellen, daß ein Patient Aids hat, dies seinem Partner definitiv nicht mitteilen will und erklärt, weiterhin ungeschützt verkehren zu wollen. „Nein“, sagt Vogt, er werden den betreffenden Partner darüber nicht in Kenntnis setzen.

Auch in einem anderen - theoretischen - Fall meint Vogt schweigen zu müssen. Annahme: Berufsfahrer als Unfallopfer, schwerer Alkoholiker. „Nein, ich würde das der Behörde nicht melden“, lautet Vogts Standpunkt. „Ich würde mit dem Betroffenen reden und ihm sein Problem klarmachen. Wir können viel Hilfe bieten.“ Vogt: „Ein Arzt ist kein Kriminalist.“

In einen Gewissenskonflikt sei er wegen der ärztlichen Schweigepflicht noch nicht gekommen.



Dr. Erwin Rasinger ist praktischer Arzt, ÖVP-Gesundheitssprecher, Nationalratsabgeordneter.

„Die ärztliche Schweigepflicht ist ganz streng einzuhalten“, sagt Rasinger. „Es geht hier um ein ganz besonderes Vertrauensverhältnis Arzt-Patient.“

Zum bereits oben erwähnten Aids-Fall sagt der Arzt und Politiker: „Das ist eine wirklich schwere Frage. Ich glaube, ich würde den anderen Partner indirekt dazu bringen, daß dieser von selbst draufkommt.“ Rasinger würde also - so lange über Aids und Prävention reden, bis dem anderen ein Licht aufginge. „Wenn aber echte Gefahr in Verzug ist, wenn andere Menschenleben gefährdet sind, nehme ich eine Verletzung des Ärztegeheimnisses in Kauf.“

Stichwort: alkoholabhängiger Berufschauffeur. Rasinger würde zuerst versuchen, dem Betreffenden zuzureden. „Aber man darf nicht zuschauen und muß etwas Ärgeres verhindern.“ Rasinger würde „unter dem Siegel der Verschwiegenheit“ eine Warnung an die Behörden geben, einen Amtsarzt „indirekt“ verständigen.

„Das ist eine Notwehraktion. Das höherwertige Gut ist es, das Leben anderer Menschen, die gefährdet wären, zu retten.“

Probleme hatte Rasinger mit der ärztlichen Schweigepflicht bisher keine: „Nein, wirklich nicht!“



Univ.-Prof Ernst Wolner ist ein Herzchirurg von internationalem Ruf. Er führte in Österreich die ersten Herztransplantationen durch.

„Ich verlasse mich da auf meine 30jährige Berufserfahrung“, sieht Wolner den Umgang mit der Schweigepflicht pragmatisch. „Ich stelle über das Gesetz die jeweilige persönliche Situation des Patienten, denn es geht nicht um Theorie, sondern um zutiefst menschliche Fragen.“

Wolner würde in jedem Fall zuerst einmal eindringlich und persönlich mit dem Betroffenen reden und dann den Partner ins gemeinsame ärztliche Gespräch einbinden.

Das gilt für einen Aids-Fall ebenso wie jenen des erwähnten Berufsfahrers. Bei letzterem würde er keine Meldung an die Behörde erstatten – „das steht mir nicht zu, außerdem gibt es da andere, menschlichere Möglichkeiten. Ich will niemandem seine Berufschancen nehmen, sondern Rehabilitationschancen geben.“

Persönliche Konfliktsituationen haben sich auch für Wolner noch nicht ergeben.



Dr. Wilhelm H. Appel ist in Wien Facharzt für Allgemeinchirurgie.


„Ich sehe die ärztliche Schweigepflicht so absolut wie sie für Priester gilt“, sagt Appel. „Auch ein Anwalt würde seinen Klienten wohl nicht bei der Polizei anzeigen.“ Das Vertrauen in das Arzt -Patienten-Verhältnis dürfe nicht erschüttert werden.

Wenn es freilich ein höheres Rechtsgut gebe (Schutz anderer Menschenleben), würde der Facharzt Gericht oder Staatsanwalt mit dem anonymisierten Fall befassen und auf einen gerichtlichen Beschluß hoffen, an den er sich halten würde.

Selbst ist er, so wie die anderen Mediziner ebenfalls, noch in keinen persönlichen Konflikt mit der Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht gekommen.



Prof. Viktor Pickl ist unabhängiger Wiener Patientenanwalt. In dieser Funktion als Ombudsmann hat er immer wieder Einblick in Krankengeschichten, die auch andere, etwa in Form von Anfragen von Patienten-Verwandten, interessieren würden.

„Ich gebe nicht einmal dem Ehegatten eine Mitteilung“, zeigt sich der Patientenanwalt als „strengster Vertreter des Ärztegeheimnisses“, dem auch er in seiner Funktion unterliegt.

Als institutionalisierter Interessensvertreter der Patienten  - Wien spielte hier mit der völligen Weisungsunabhängigkeit unter allen Bundesländern eine Vorreiter-Rolle - stellt Pickl den „Schutz des Lebens vor den Schutz der Privatsphäre“.

Im angenommenen Fall des Aids-Kranken, der seinen Partner gefährdet, ist seiner Meinung nach klar, daß der Arzt verpflichtet sei, diesen zu informieren. „Das ist ausjudiziert.“ Das gelte auch im Fall des alkoholabhängigen Berufsfahrers.

Telephonische Auskünfte über jemanden, der krank im Spital liege, dürften „grundsätzlich ohne Einwilligung des Patienten nicht gegeben werden“, stellt Pickl darüber hinaus fest.