KURIER - Vorläufiges Berufsverbot für Wiener "Hamer-Ärztin"
KURIER, 17.08.1995
Vorläufiges Berufsverbot für Wiener „Hamer-Ärztin“
Olivia: Hoffnung auf Entlassung aus Intensivstation
Während „Krebsheiler“ Geerd Hamer noch ungeschoren in Köln residiert, hat die Wiener Ärztin Elisabeth Rozkydal, die seinerzeit Olivias Eltern anden „Guru“ verwies, Schwierigkeiten: Der Medizinerin wurde nach Paragraph 35 des Ärztegesetzes vorläufig die Berufsausübung untersagt. Das vom Gesundheitsamt der Stadt Wien beziehungsweise dem Bürgermeister ausgesprochene Berufsverbot gründet sich auf das eingeleitete Strafverfahren und bleibt bis zur Rechtskraft eines allfälligen Urteils aufrecht. Eine Berufung hat keine aufschiebende Wirkung. Die Aberkennung der Approbation durch die Ärztekammer steht erst nach einer möglichen Verurteilung zur Debatte. Die Maßnahme könnte das provisorische Berufsverbot rasch ablösen, da mit Rechtskraft des Urteils die interne Beweisaufnahme entfällt.
Olivia braucht seit Montag keine Atemhilfe mehr. Die Lungenentzündung ist abgeklungen, die Kleine soll ab Donnerstag auch nicht mehr künstlich ernährt werden. Das Mädchen ist wieder bei Bewußtsein. Die Oma liest ihr oft aus einem Märchenbuch vor. Treten keine Komplikationen auf, wird Olivia die Intensivstation in absehbarer Zeit verlassen können. Der Weg zur Heilung ist jedoch noch weit.
Olivia: Hoffnung auf Entlassung aus Intensivstation
Während „Krebsheiler“ Geerd Hamer noch ungeschoren in Köln residiert, hat die Wiener Ärztin Elisabeth Rozkydal, die seinerzeit Olivias Eltern anden „Guru“ verwies, Schwierigkeiten: Der Medizinerin wurde nach Paragraph 35 des Ärztegesetzes vorläufig die Berufsausübung untersagt. Das vom Gesundheitsamt der Stadt Wien beziehungsweise dem Bürgermeister ausgesprochene Berufsverbot gründet sich auf das eingeleitete Strafverfahren und bleibt bis zur Rechtskraft eines allfälligen Urteils aufrecht. Eine Berufung hat keine aufschiebende Wirkung. Die Aberkennung der Approbation durch die Ärztekammer steht erst nach einer möglichen Verurteilung zur Debatte. Die Maßnahme könnte das provisorische Berufsverbot rasch ablösen, da mit Rechtskraft des Urteils die interne Beweisaufnahme entfällt.
Olivia braucht seit Montag keine Atemhilfe mehr. Die Lungenentzündung ist abgeklungen, die Kleine soll ab Donnerstag auch nicht mehr künstlich ernährt werden. Das Mädchen ist wieder bei Bewußtsein. Die Oma liest ihr oft aus einem Märchenbuch vor. Treten keine Komplikationen auf, wird Olivia die Intensivstation in absehbarer Zeit verlassen können. Der Weg zur Heilung ist jedoch noch weit.
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